Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Rüstungsindustrie 2015
Die Grafik stellt den Anteil der Rüstungsgüterexportgenehmigungen am deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2015 dar. Das große Rechteck zeigt hierbei das gesamte BIP, während das kleine Rechteck auf der linken Seite den Anteil der Rüstungsgüter als Vergrößerung abbildet. Das Quadrat in der Lupe gibt hierbei das Originalverhältnis vom BIP zu den Rüstungsgütern an.
Fakten
Deutschland gehört zu den zehn größten Rüstungsgutexportnationen der Welt. Dennoch verdeutlicht die Grafik, dass der Anteil der Ausfuhrgenehmigungen für die deutsche Rüstungsindustrie am gesamten deutschen Bruttoinlandsprodukt verschwindend gering ist. Im Jahr 2015 erwirtschaftete Deutschland ein BIP in Höhe von 3.026,6 Mrd. €, davon entfallen 7,8 Mrd. € auf die Rüstungsindustrie. Relativ gesehen machten Rüstungsgüter also einen Anteil von gerade einmal 0,26% am gesamten BIP aus und haben somit für Deutschland eigentlich eine geringe wirtschaftliche Bedeutung.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die wirtschaftlichen Leistungen, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft erlangt wurden. In das BIP fließen Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland nach Abzug der Vorleistungen (Güter und Dienstleistungen, die zur Herstellung anderer Waren verbraucht werden) und Importe ein. Die Höhe des BIP wird damit als Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft verwendet. Unter den Begriff Rüstungsgüter fallen alle Güter, die vorrangig oder ausschließlich einer militärischen Verwendung dienen. Dazu gehören Waffen, aber auch andere Waren wie Uniformen, Transportfahrzeuge mit Tarnanstrich oder auch elektronische Geräte wie Funkgeräte. Eine besondere Kategorie der Rüstungsgüter sind Kriegswaffen. Diese Waffen werden tatsächlich für die Kriegsführung eingesetzt und sind im deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz definiert. In den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung werden jährlich die erteilten Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern dargestellt. Die tatsächlich erfolgten Ausfuhren werden statistisch nur für Kriegswaffen erfasst. Die erteilten Genehmigungen sind ein Jahr lang gültig. Die tatsächlichen Exporte werden teilweise erst im Folgejahr durchgeführt, in einigen Fällen auch gar nicht, wenn sich im Zielland die Beschaffungsvorhaben verändert haben.
Datenquellen
BmWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) Die Bundesregierung Deutschlands veröffentlicht jedes Jahr den Rüstungsexportbericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter. In ihm werden die Gesamtwerte der Einzelausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit einer Ausfuhrliste aufgeführt; die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig. Diese Liste ist angelehnt an die Gemeinsame Militärgüterliste der EU und an die des Wassenaar-Arrangements. Alle Anträge auf Ausfuhrgenehmigung werden im jeweiligen Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente der Bundesregierung entschieden, dabei richtet sich Deutschland an die im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union festgehaltenen „gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“.
Rüstungsexportbericht Bundesregierung
BICC 09/2016