Deutsche Rüstungsexportgenehmigungen 2006 bis 2015
Die Grafik zeigt den Wert deutscher Rüstungsexportgenehmigungen für die Jahre 2006 bis 2015. Dargestellt sind die Genehmigungswerte für die zehn Länder, die im betrachteten Zeitraum die höchsten Werte aufweisen. Auf der horizontalen Achse sind die Empfängerländer angegeben, auf der vertikalen Achse die Summe der Rüstungsgüter in Milliarden Euro. Der rote Balken gibt die Summe von 2006 bis 2014 an, während das blaue Teilstück das Jahr 2015 einzeln herausstellt.
Fakten
In den Jahren 2006 bis 2015 wurden die meisten Rüstungsgüterexportgenehmigungen im Wert von ca. 5,5 Milliarden Euro für die Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt. Von den zehn größten Empfängerländern deutscher Rüstungsgütergenehmigungen sind drei ebenfalls Mitglieder der NATO. Neben den USA sind dies das Vereinigte Königreich (Platz 2) und die Niederlande (Platz 6). Die höchsten Genehmigungswerte wurden im Jahr 2015 für die Länder Katar (1,7 Milliarden Euro) und Vereinigtes Königreich (1,6 Milliarden Euro) ausgestellt. Nach eigenen Angaben betreibt die deutsche Bundesregierung eine zurückhaltende, verantwortungsvolle Rüstungspolitik. Dies bedeutet, dass jeder Exportantrag einer Einzelfallprüfung unterliegt, in denen auch Aspekte wie die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität sowie die Achtung der Menschenrechte in dem importierenden Land in die Entscheidung einfließen. Diese Aussage erscheint jedoch insofern problematisch, als dass Deutschland mit Rüstungsexporten zwischen 2006 und 2015 insgesamt knapp drei Milliarden Euro nach Saudi-Arabien, 2,5 Milliarden Euro nach Katar und knapp zwei Milliarden Euro in die Vereinigten Arabischen Emirate verdiente.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Unter den Begriff Rüstungsgüter fallen alle Güter, die vorrangig oder ausschließlich einer militärischen Verwendung dienen. Dazu gehören natürlich Waffen, aber auch andere Waren wie Uniformen, Transportfahrzeuge mit Tarnanstrich oder auch elektronische Geräte wie Funkgeräte. Eine besondere Kategorie der Rüstungsgüter sind Kriegswaffen. Diese Waffen werden direkt für die Kriegsführung eingesetzt und sind im deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz definiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BmWi) ist die Institution der Bundesregierung, welche in der Regel für die Exportpolitik von Rüstungsgütern verantwortlich ist. Rüstungsexporte unterliegen stets einer strengen Einzelfallprüfung auf Grundlage der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000" und des Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008. In Deutschland unterliegen die Herstellung, der Handel und auch die Ausfuhr von Kriegswaffen dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG). In den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung werden jährlich die erteilten Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern dargestellt. Die tatsächlich erfolgten Ausfuhren werden statistisch nur für Kriegswaffen erfasst. Die erteilten Genehmigungen sind ein Jahr lang gültig. Die tatsächlichen Exporte werden teilweise erst im Folgejahr durchgeführt, in einigen Fällen auch gar nicht, wenn sich im Zielland die Beschaffungsvorhaben verändert haben.
Datenquellen
BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Die Bundesregierung Deutschlands veröffentlicht jedes Jahr den Rüstungsexportbericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter. In ihm werden die Gesamtwerte der Einzelausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit einer Ausfuhrliste aufgeführt; die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig. Diese Liste ist angelehnt an die Gemeinsame Militärgüterliste der EU und an die des Wassenaar-Abkommens. Alle Anträge auf Ausfuhrgenehmigung werden im jeweiligen Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente der Bundesregierung entschieden, dabei richtet sich Deutschland an die im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union festgehaltenen „gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“.
Rüstungsexportbericht Bundesregierung
BICC 09/2016