BMWI - RUEX
Die Bundesregierung Deutschlands veröffentlicht jedes Jahr den Rüstungsexportbericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter. In ihm werden die Gesamtwerte der Einzelausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit einer Ausfuhrliste aufgeführt; die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig. Diese Liste ist angelehnt an die Gemeinsame Militärgüterliste der EU und an die des Wassenaar-Arrangements. Alle Anträge auf Ausfuhrgenehmigung werden im jeweiligen Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente der Bundesregierung entschieden, dabei richtet sich Deutschland an die im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union festgehaltenen „gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“.