Schmuggel von radioaktivem und radiologischem Material
Radioaktives Material stammt aus Kernwaffen, Kraftwerken und auch Forschungsreaktoren. Unter radiologischem Material versteht man Stoffe mit eher geringer Strahlung, wie sie in der Industrie und Medizin, besonders in der Strahlentherapie, gebraucht werden.
Zur Herstellung einer Atombombe benötigt man hoch angereichertes Uran (engl. Highly Enriched Uranium, HEU), das in großen Anlagen produziert wird. Der Schätzwert dieses Materials liegt bei mindestens 10.000 US-Dollar pro Gramm HEU, wäre also für Schmuggler ein äußerst lukratives Geschäft.
Radiologisches Material findet sich vorwiegend in Krankenhäusern und Industrieanlagen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kobalt, Strontium oder Cäsium. Besonders in den Händen von Terroristen, die ein Interesse an einer so genannten „schmutzigen Bombe“ haben, würden diese Substanzen eine große Gefahr darstellen. Als schmutzige Bombe (engl. Dirty Bomb) bezeichnet man einen konventionellen Sprengsatz, der mit radioaktivem bzw. radiologischem Material umgeben ist, dieses bei einer Detonation in alle Richtungen sprengt und damit die Umgebung kontaminiert. Hier kommt es nicht wie bei einem Nuklearsprengkopf zu einer Kernspaltung. Die radioaktiven oder radiologischen Materialien beeinflussen die Sprengkraft nicht. Die Meinungen über die tatsächlichen Gefahren einer solchen Bombe gehen auseinander, allerdings wäre allein schon die psychologische Wirkung eines atomar verseuchten Sprengsatzes immens.
Im Jahre 2001 erregten gleich zwei Fälle, bei denen in Deutschland radioaktives Material unkontrolliert aus Anlagen entwendet werden konnte, großes Aufsehen. Zum einen hatte ein Schlosser der stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe mit Cäsium-137 kontaminierte Putzlappen und ein Röhrchen mit einem Plutoniumgemisch am Sicherheitspersonal vorbei geschleust. Bei einer routinemäßigen Urinprobe war seine Strahlenbelastung aufgefallen. Zum anderen wurde aufgedeckt, dass ein ehemaliger Siemens-Mitarbeiter in Bayern im Zeitraum von 1971 bis 1981 sechs Proben von 0,8 bis 4,4 Gramm radioaktiven bzw. radiologischen Materials in einem eigens gebastelten Plexiglaskolben mitgenommen hatte. Das Material, bei dem es sich unter anderem sogar um 0,8 Gramm HEU handelte, hatte der Täter zwanzig Jahre lang in seinem Haus in einem Abstellraum untergebracht. Aufgeflogen ist der Skandal, weil der Rentner die radioaktiven und radiologischen Materialien beim bayrischen Umweltministerium zur Untersuchung eingereicht hatte.
In beiden Fällen gelangte das Material zwar nicht auf den Schwarzmarkt, aber sie verdeutlichen, dass Entwendung und damit auch der Schmuggel von radioaktivem Material auch in Deutschland möglich ist.
Weltweit wurden nach Angaben in der Datenbank für Nuklearschmuggel und unbekannte Strahlenquellen (engl. Database on Nuclear Smuggling, Theft and Orphan Radiation Sources; DSTO) zwischen 1992 und 2005 insgesamt 39 Kilo HEU und Plutonium von Ordnungskräften beschlagnahmt. Es stammte zumeist von Mitarbeitern aus entsprechenden Kernanlagen, die schlechte Sicherheitsvorkehrungen nutzten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Es ist jedoch zu vermuten, dass – wie in andern Schmuggelfällen auch - die konfiszierten Stoffe nur die Spitze eines Eisbergs darstellen und es eine weit größere Menge an HEU und Plutonium gibt, die unkontrolliert im Umlauf ist. Man befürchtet, dass sich mittlerweile organisierte kriminelle Netzwerke, wie zum Beispiel aus dem internationalen Drogenschmuggel, an dem Handel beteiligen und ihn professionalisiert haben.
Als Quelle für radioaktive und radiologische Materialien – insbesondere nach Ende des Kalten Krieges in den 1990er bis Anfang der 2000er Jahre galten vor allen Dingen die Staaten der ehemaligen Sowjetunion, wo die Sicherheitsvorkehrungen für die im Kalten Krieg für die Rüstung angesammelten Vorräte an hoch angereichertem Uran von exzellent bis erschreckend variierten. So datiert ein spektakulärer Fall auf das Jahr 1994, als in St. Petersburg ein Mann mit nahezu drei Kilogramm HEU festgenommen wurde, das er in einer Kernanlage gestohlen hatte. Das Zentrum des nuklearen Schwarzmarktes stellt die Türkei dar.
Es gibt eine Vielzahl an rechtlichen Dokumenten, die sich mit dem Besitz und Handel von nuklearem Material auseinandersetzen. Im deutschen Strafgesetzbuch ist dies in Artikel 328 unter der Überschrift „Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern“ geregelt. Den Umgang mit Atomenergie in der Bundesrepublik reguliert das so genannte Atomgesetz, eigentlich „Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“.
Neben nationalen Gesetzen gibt es auf der internationalen Ebene unter anderem das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (engl. Convention on the Physical Protection of Nuclear material, CPPNM), die Resolution 1540 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und das daraus entstandene 1540 Komitee und, wenn auch nicht rechtsverbindlich, den Verhaltenskodex der Internationalen Atomenergie-Organisation (engl. International Atomic Energy Agency, IAEA).
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Strahlenschutz
- IAEA
- Joint Research Centre – Institute für Transuranium Elements
- Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates
BICC 01/2013