Biowaffen
Für die Vereinten Nationen sind biologische Waffen „alle gezielt eingesetzten Entwicklung, Herstellung und Lagerung sind seit der internationalen Biowaffenkonvention von 1972 verboten, der Einsatz wurde schon im Genfer Protokoll von 1925 untersagt.
Derzeit gibt es ungefähr 200 Viren oder Bakterien, die als Waffe benutzt werden können. Je nachdem wie tödlich und frei verfügbar diese sind, werden sie gemeinhin in drei Kategorien unterteilt. Zu den gefährlichsten Erregern zählen unter anderem Pocken, Pest und Milzbrand. Das Gelbfieber-Virus und Tuberkulose-Bakterien werden hingegen als weniger gefährlich eingestuft, da sie sich relativ leicht behandeln lassen.
Verglichen mit dem erheblichen Aufwand, der beim Bau einer Atombombe anfällt, sind die zur Herstellung biologischer Waffen benötigten Substanzen oft recht einfach zu beschaffen. Biowaffen werden aus diesem Grund manchmal als die „Atombombe des kleinen Mannes“ bezeichnet. Mit geringen Mengen biologischer Kampfstoffe können theoretisch sehr viele Menschen getötet werden. Einige Studien gehen sogar davon aus, dass sie unter „optimalen“ Bedingungen eine größere Zerstörungskraft als Nuklearwaffen entfalten können. Eine Vielzahl praktischer Probleme erschwert jedoch ihren effektiven Einsatz, vor allem über weite Entfernungen hinweg. Dies beginnt mit der Suche nach geeigneten Trägersystemen. Raketengeschosse entwickeln extrem hohe Temperaturen, welche die Viren oder Bakterien vernichten würden. Technisch eher anspruchslose Verbreitungsmethoden gewährleisten hingegen oft nicht die zur vollen Wirkungsentfaltung nötige Streuung der Erreger über große Flächen.
Trotz dieser Probleme bleibt festzuhalten, dass die biologische Kriegsführung so alt wie der Krieg selbst ist (vgl. Infotext „Biologische Waffen und biologischer Krieg – Eine kurze Geschichte“). Schon in frühgeschichtlichen Zeiten war bekannt, dass verweste Leichen dazu benutzt werden konnten, die Brunnen des Gegners zu vergiften. Aber erst nachdem im 19. Jahrhundert Methoden entwickelt wurden, um Bakterienkulturen gezielt zu züchten, begann die militärische Forschung über die Möglichkeit des Einsatzes biologischer Kampfmittel als „Massenvernichtungswaffen“ nachzudenken und systematisch zu untersuchen. Vor allem das Deutsche Reich und Japan unterhielten im Ersten und Zweiten Weltkrieg große Forschungsprogramme, tödliche Erreger wurden nicht selten an Häftlingen getestet.
Während des Kalten Krieges setzten vor allem die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion die Forschung an Biowaffen fort. Gleichzeitig verstärkten sich aber auch die internationalen Bemühungen, Erprobung und Gebrauch von Biowaffen zu regulieren bzw. zu verbieten. Nachdem die Vereinigten Staaten ihr Forschungsprogramm bereits 1969 formal beendet hatten, nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 16. Dezember 1972 die „Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ (kurz Biowaffenkonvention) an.
Es handelt sich dabei um ein Nachfolgeabkommen des „Genfer Protokolls“ über das „Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege“, das bereits 1925 abgeschlossen wurde, allerdings keine Ächtung der Produktion und Lagerung biologischer Kampfstoffe beinhaltete. Ziel des völkerrechtlichen Vertrages von 1972 ist es, sowohl Einsatz als auch Herstellung offensiver biologischer Waffen international zu beenden. Die Forschung an Methoden zur Abwehr von Angriffen mit biologischen Kampfmitteln bleibt aber weiterhin erlaubt. Da es jedoch häufig sehr schwierig ist, zwischen „defensiver“ und „offensiver“ Biowaffenforschung zu unterscheiden, öffnet die Konvention somit ein Tor zum potenziellen Missbrauch (vgl. Infotext „Die Forschung an Kampfstoffen – Offensive Forschung, defensive Forschung“).
Im Jahr 2012 waren insgesamt 165 Staaten der Biowaffen-Konvention beigetreten. Dennoch betreiben viele Länder noch Programme zur Erforschung dieser Kampfmittel, wenngleich die Herstellung offensiver Waffen für den militärischen Einsatz in den meisten Fällen eher unwahrscheinlich ist. In Deutschland entwickelt zum Beispiel das Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (ZBS) im Auftrag der Bundesregierung Methoden, um biologische Kampfstoffe nachweisen zu können. Als Bedrohung gilt hier weniger die Möglichkeit des Einsatzes von Biowaffen in einem zwischenstaatlichen Krieg, befürchtet wird vielmehr ihr Gebrauch durch nicht staatliche und gewaltbereite Gruppen, der sogenannte „Bioterrorismus“. Tatsächlich haben einige Gruppen in der jüngeren Vergangenheit bereits versucht, Anschläge mit Biowaffen zu verüben, allerdings immer erfolglos bzw. ohne größere Wirkung (vgl. Infotext „Bioterrorismus – Mythos, Science Fiction oder aktuelle Bedrohung?“). Ob größere staatliche Investitionen in die Abwehr möglicher „Bio-Angriffe“ durch Terroristen fließen sollten – oder ob diese Ressourcen nicht vielleicht besser in anderen Bereichen der medizinischen Forschung angelegt sind – bleibt eine offene sicherheits- und gesundheitspolitische Diskussion.
Quellen und weiterführende Informationen
- Forschungsstelle Biologische Waffen und Rüstungskontrolle am Zentrum für Naturwissenschaft und Friedensforschung der Universität Hamburg (The Research Group for Biological Arms Control)
- Kelle, Alexander &Kathryn Nixdorff (2002): Verlieren die Staaten die Kontrolle über ihre Kriegsmittel? Zur Problematik der Biowaffen; in: Friedensgutachten, Münster, Lit Verlag, S. 71-79.
- United Nations Office in Geneva: Disarmament: The Biological Weapons Convention.
- UNODA - United Nations Office for Disarmament Affairs
- von Aken, Jan & Iris Hunger (2006): Die Zukunft der biologischen Rüstungskontrolle – Transatlantischer Dissens; in: Friedensgutachten, S. 217-226.
BICC 01/2013