Glossar

Abkommen/Konvention/Vertrag/Rahmenabkommen/Protokoll

In der Vergangenheit haben sich für die Rechte und Pflichten zwischen Staaten in der Praxis eine Vielzahl von Begriffen entwickelt, deren Anwendung nicht präzise festgelegt ist. Obwohl diese Instrumente sich dem Namen nach voneinander unterscheiden, haben sie alle gemeinsame Merkmale und im Völkerrecht gelten für sie grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Benutzung eines Begriffs ist jedoch nicht willkürlich, da der verwendete Begriff das angestrebte Ziel suggerieren und / oder die Grenzen der Handlungsbereiches abstecken kann.

Der Begriff “Konvention” wird zur Zeit für formelle multilaterale Verträge mit einer großen Anzahl von Staaten eingesetzt. Konventionen sind in der Regel offen für die Teilnahme von der internationalen Gemeinschaft als Ganzes oder durch eine große Anzahl von Staaten. Normalerweise werden die Instrumente, die unter der Schirmherrschaft einer internationalen Organisation ausgehandelt werden, als Konventionen bezeichnet.

Die Verwendung des Begriffs "Vertrag" für internationale Instrumente hat in den letzten Jahrzehnten zugunsten anderer Begriffe abgenommen. Heute werden bei weitem die Mehrheit der internationalen Instrumente als “Abkommen” oder “Vereinbarungen” bezeichnet. Üblicherweise wird die Bezeichnung "Vertrag" für bedeutende Fragen vorbehalten. Ihre Unterschriften sind in der Regel besiegelt und sie erfordern eine Ratifizierung.

Der Begriff "Erklärung" wird für verschiedene internationale Instrumente verwendet, die nicht immer rechtsverbindlich sind. Der Begriff wird oft bewusst gewählt, um anzuzeigen, dass die Parteien nicht beabsichtigen, verbindliche Verpflichtungen zu schaffen, sondern nur bestimmte Ziele erklären wollen. Erklärungen können aber auch Verträge sein, in dem Sinne, dass eine völkerrechtlichen Bindung angestrebt wird. Einige "Erklärungen" hatten ursprünglich keine bindende Kraft, aber durch das Völkergewohnheitsrecht, können sie nun als allgemeines Recht angesehen werden, bspw. die 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Weitere Begriffe sind bspw. Abmachung (Memorandum of Understanding) und “Protokoll”. Der Begriff "Protokoll" verwendet man für weniger formale Vereinbarungen, als "Vertrag" oder "Konvention".

Abrüstung

Abrüstung beschreibt die Reduzierung militärischer Kapazitäten, dies umfasst Soldaten als auch Waffensysteme. Diese Maßnahmen können einseitig, von zwei Staaten, aber auch von mehreren Staaten gleichzeitig durchgeführt werden. Im allgemeinen bezeichnet man ebenfalls Maßnahmen zur Rüstungskontrolle oder Rüstungsbeschränkung als Abrüstung. Zu den größten Abrüstungsmaßnahmen gehören die Maßnahmen nach dem Wettrüsten des Kalten Krieges zwischen den USA und der ehemaligen Sowjetunion bei dem auch atomare Mittelstreckenraketen abgebaut wurden.

Arms Trade Treaty

Das Arms Trade Treaty (AAT) soll den Handel, d.h. die Einfuhr, Ausfuhr und den Transfer, von konventionellen Waffen regeln. Der multilaterale Vertrag wurde 2013 verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft getreten. So bald 50 Länder den Vertrag ratifiziert haben, ist der Vertrag rechtskräftig. Die Grundidee beruht auf einem globalen Standard für Waffenexporte, nicht nur für große Waffensysteme sondern im speziellen auch für Kleinwaffen. Ein Export darf nicht genehmigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Genehmigung angenommen werden kann, dass die Waffen bei der Durchführung eines Genozids, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei schweren Verletzungen der Genfer Konventionen von 1949, bei Angriffen gegen zivile Objekte oder geschützte Zivilisten oder bei anderen Verbrechen, die in internationalen Vereinbarungen definiert sind, welche der betroffene Staat unterschrieben hat, eingesetzt werden sollen.

Atomwaffenfreie Zone

Atomwaffenfreie Zonen sind räumliche Bereiche, in denen keine atomaren Vernichtungswaffen gelagert werden dürfen. Es gibt insgesamt acht Verträge mit entsprechenden Inhalten, davon betreffen fünf internationale Gebiete (Tlatelolco, Rarotonga, Bangkok, Pelindaba und Semei), einer betrifft die Mongolei (Atomwaffenfreie Zone Mongolei), einer betrifft das Gebiet der ehemaligen DDR (Zwei-plus-Vier-Vertrag) und einer die Antartkis (Antarktisvertrag). Der erste Vertrag trat 1961 in Kraft, danach folgten alle weiteren bis 2009. Europa kann nicht atomwaffenfrei werden, so lange Frankreich, Großbritannien und die USA in Europa Atomwaffen stationiert haben.

Atomwaffensperrvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag (auch Nichtverbreitungsvertrag, eng. Treaty of the Non-Proliferation of Nuclear Weapons – NPT) ist ein internationaler Vertrag, der 1970 in Kraft trat.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zum einen, den Besitz von Atomwaffen nicht anzustreben, zum Zweiten, das Wissen und die Technik, die für den Bau von Atomwaffen notwendig sind, nicht weiterzugeben und zum Dritten Atomkraft nur für friedliche Zwecke zu nutzen sowie bestehende Atomwaffen abzurüsten.

Die Staaten, die vor dem 1. Januar 1967 Atomwaffen oder andere nukleare Sprengsätze hergestellt und getestet haben, werden in dem Vertrag als offizielle Atommächte anerkannt. Ihnen wird das Recht auf den Besitz von Atomwaffen zugestanden, unter der Vorraussetzung, dass sie ihre Bestände reduzieren. Allen anderen Staaten dürfen „nur dann Nukleartechnologie- und material erwerben, wenn die IAEO (Internationale Atomenergie Organisation) vor Ort prüfen darf, dass das jeweilige Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient.“

Drei Staaten, die im Besitz von Atomwaffen sind, haben den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet. Nordkorea gehörte bis 2003 dem NPT an. Indien, Israel, und Pakistan werden als Atomwaffenstaaten außerhalb des Vertrages toleriert und/oder indirekt anerkannt, beispielsweise als Handelspartner für zivile Atomprojekte. Diese Tatsache und die mangelnde Bereitschaft der Atomwaffenstaaten, ihre Arsenale abzurüsten, zeigen das Konfliktpotential, das im Atomwaffensperrvertrag steckt.

Biowaffenkonvention

Die internationale Biowaffenkonvention (offizielle Bezeichnung: Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, eng. The Biological and Toxin Weapons Convention - BTWC) verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von Biowaffen zur militärischen Nutzung. Die Konvention wurde von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen entwickelt und 1971 verabschiedet. Sie trat 1975 in Kraft und kann als Weiterentwicklung des Genfer Protokolls von 1925 verstanden werden, das nur den Einsatz von biologischen Kampfmitteln als Methode der Kriegsführung verbot, während die Biowaffenkonvention auch die Forschung (mit Ausnahme der Defensivforschung, siehe Modul 6), Herstellung und Lagerung biologischer Waffen untersagt.

Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich darüber hinaus alle Bestände zu zerstören. Jedoch wurden keine Vereinbarungen getroffen, die eine Kontrolle beinhalten. Auch Offenlegungspflichten und Kontrollen konnten bisher nicht durch ein Zusatzprotokoll integriert werden.

Chemiewaffenkonvention

Die internationale Chemiewaffenkonvention (CWK, auch Chemiewaffenübereinkommen) verbietet die Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und den Einsatz von Chemiewaffen bei Militäreinsätzen. Die Konvention wurde 1992 verabschiedet und trat 1997 in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alle Bestände sowie Munition und Geräte zur Herstellung zu melden und diese bis Ende 2012 zu zerstören. Die Organisation für das Verbot von chemischer Waffen (OPCW) mit dem Sitz in Den Haag überwacht diesen Prozess.

Daytoner Friedensabkommen

Das Daytoner Friedensabkommen (offiziell Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina, eng. General Framework Agreement for Peace for Bosnia and Herzegovina) wurde 1995 zwischen den Konfliktparteien des Bosnienkrieges (1992-1995) Bosnien und Herzegowina, Serbien und Kroatien geschlossen. Die Unabhängigkeit und die Grenzziehung des Staates Bosnien und Herzegowina sowie der Aufbau des Staatapparates sind in dem Friedensabkommen festgelegt. Das Abkommen kam unter der Federführung der OSZE (Organisation für Sicherheit uns Zusammenarbeit in Europa) und durch die Vermittlung der USA zustande. Es wird als international bedeutsames regionales Instrument der Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle verstanden, da es zu einer erheblichen Reduzierung von Waffenbeständen und Truppenstärken bei den beteiligten Parteien geführt hat.

Generalversammlung der Vereinten Nationen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ist eine Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten, sie findet jedes Jahr in New York statt. Dort wird der aktuelle Haushaltplan geprüft und beschlossen sowie alle relevanten Fragen von internationaler Bedeutung besprochen. Jedes Land darf bis zu fünf Vertreter zu der Versammlung schicken. Komitees und Arbeitsgruppen bearbeiten einzelne Themen. Bei Abstimmungen verfügt jedes Land über eine Stimme, Kritrien wie Bevölkerungszahl oder Wirtschaftskraft spielen keine Rolle.

Genfer Konventionen

Die Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen von 1949, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegen und Konflikten regeln. Die ursprünglichen vier Konventionen umfassen den Umgang mit: Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte an Land, Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen in Kriegszeiten. Erweiterungen der Konventionen in den vergangenen Jahrezehnten behandeln Vorgaben zu innerstaatlichen Konflikten und die Einführung eines Schutzzeichens. Die Genfer Konventionen sind die wichtigsten Regeln des Humanitären Völkerrechts, obgleich sie in Konflikten und Kriegen immer wieder missachtet wurden und werden.

Global Zero

Der Begriff Global Zero steht für das Ziel, eine Welt ohne Waffensysteme zu schaffen, insbesondere ohne Nuklearwaffen. Der Begriff wurde bei den Verhandlungen des INF-Vertrages (Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme, eng. Intermediate Range Nuclear Forces) zwischen den USA und der Sowjetunion geprägt. Zunächst bezog sich der Begriff nur auf Kurz- und Mittelstreckenraketen, jedoch nutzt die politischen Literatur den Begriff in einem erweiterten Sinn und sieht eine generelle Vernichtung aller Atomwaffen vor.

Humanitäres Völkerrecht

Das Humanitäre Volkerrecht ist der Versuch in dem rechtsfreien Zustand des Krieges elementare Rechte aufrecht zu halten. Es umfasst alle Bestimmungen zum größtmöglichen Schutz von Menschen, Gebäuden, Infrastruktur und Umwelt in einem Krieg oder bewaffneten Konflikt. Die Bestimmungen bestehen aus völkerrechtlichen Verträgen und ungeschriebenen Prinzipien (Völkergewohnheitsrecht) mit allgemeiner Gültigkeit. Angeklagte Staatsbürger eines Vertragsstaates verhandeln Verstösse gegen das Humanitäre Völkerrecht vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor fallspezifischen Kriegsverbechertribunalen.

IAEO

Die 1957 gegründete Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) mit dem Sitz in Wien ist durch ein seperates Abkommen den Vereinten Nationen zugehörig. Ihre Aufgabe ist die weltweite Verbreitung der Kernenergie unter den Vorraussetzungen, dass die Atomenergie den Frieden, die Gesundheit und den Wohlstand fördert. Die militärische Nutzung soll eingedämmt und überwacht werden. Sollte die Organisation eine Gefährdung der internationalen Sicherheit feststellen, ist sie angehalten dies der UN Generalversammlung zu berichten.

Kalter Krieg

Als Kalten Krieg beschreibt man die feindliche Situation, die sich zwischen den westlichen Staaten unter der Führung der USA und dem östlichen Lager unter der Führung der Sojwetunion seit 1948 entwickelte. Der Konflikt wurde vor allem durch Drohungen, Propaganda und durch ein (atomares) Wettrüsten ausgeführt. Durch das Anhäufen von Waffen probierten beide Lager, den Gegner zu beeindrucken, um politische Entscheidungen beeinflussen zu können. Neben dem Wettrüsten kam es nie zu einer ernsthaften Auseinandersetzung bzw. Waffengebrauch. Jedoch trugen die beiden Großmächte ihre Konflikte durch so genannte Stellvertreterkriege in Drittländern aus und nutzen diese, um ihre Machtposition zu verbessern. Der Kalte Krieg dauerte je nach Quelle von 1945 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991.

Kernwaffenteststopp-Vertrag

Der Kernwaffenteststopp-Vertrag (eng. Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty - CTBT) ist ein internationales Vertrag der alle Kernwaffentest verbieten soll, aber bisher nicht in Kraft trat. Die Einhaltung des Vertrages wird von einer extra eingerichtete Organistation über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) kontrolliert. Bisher haben den Vertrag ein Großteil der Staaten ratifiziert, jedoch fehlen wichtige Unterschriften von Staaten die über nuklear Technik verfügen (laut IAEO betrifft dies 44 Staaten), damit der Vertrag in Kraft tritt.

Konvention zur Registrierung von Objekten im Weltraum

Die Konvention zur Registrierung von Objekten im Weltraum wurde 1974 angenommen und trat 1976 in Kraft. Sie verpflichtet die ratifizierten Staaten Grundinformationen zu Objekten im Weltraum zu Verfügung zu stellen. Zu den Grundinformationen gehören Angaben über den verantwortlichen Staat, die Registrierungsnummer, das Datum des Starts, der Standort des Abschusses, Orbitinformationen und die generelle Funktion des Objektes. Die Aufnahme weiterer Informationen steht zurzeit zur Diskussion, möglich wären die genaue Lokalisierung, der Status des Objektes, Zeitpunkt des Wiedereintritts und ähnliches.

KSE & AKSE Vertrag

Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wurde 1990 von den NATO Staaten und den Staaten des Warschauer Pakts unterzeichnet. Im Jahr 1992 trat der Vertrag in Kraft. Der Zerfall des Warschauer Pakts erforderte eine Anpassung des ursprünglichen Vertrages, jedoch trat der Adaptierte KSE (AKSE) Vertrag bisher nicht in Kraft. Die Verträge setzen für Streitkräfte und fünf Waffenkategorien (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artillerie, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber) Begrenzungen in Europa (zwischen Atlantik und Ural Gebirge) fest.

NATO

Die NATO (eng. North Atlantic Treaty Organization, deutsch: Organisation des Nordatlantikvertrags), mit Sitz in Brüssel, ist ein militärisch-wirtschaftlich-politisches Bündnis zwischen europäischen und nordamerikanischen Staaten. Das Bündnis wurde 1949 unter der Leitung der USA gegründet und umfasst zur Zeit 29 Staaten (02.2018). Das Bündnis diente zur Zeit des Kalten Krieges als Gegenpol zum Warschauer Pakt. Seit dem Ende des Kalten Krieges 1991 dient die NATO weiterhin der militärischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Zusammenarbeit.

Objekte im Weltraum

Objekte im Weltraum umfassen in den Haupttypen Satelliten, Sonden, Lander (Raumsonde die auf einem Planeten landen), Raumfahrzeuge, Raumstationkomponenten sowie Trägerraketen. Alle Objekte, die ins Weltall geschossen werden, sind somit Objekte im Weltraum. Die jeweiligen Staaten haben die Verantwortung, diese Objekte zu melden und eventuell negativen Auswirkungen, bspw. durch Abstürze oder Zusammenstösse, zu bezahlen. Zu diesem Zweck werden alle Objekte mit Angaben zum Namen, Abschussort, Position und der Funktion des Objektes in einer Datenbank gesammelt.

Rüstungskontrollabkommen/-verträge

Rüstungskontrollabkommen sind bilaterale oder multilaterale Verträge, die einerseits eine Reduzierung von bereits vorhandenen Waffen oder auch Kombattanten aber auch durch gegenseitige Kontrolle Vertrauen schaffen und dadurch bei Krisen und Konflikten entschärfend wirken. Rüstungskontrollabkommen können verschiedene militärische Bereiche betreffen, allgemein bekannt sind vor allem Abkommen, die Atomwaffen aber auch konventionelle Waffen sowie chemische oder biologische Kampfstoffe betreffen.

Rüstungskontrolle

Rüstungskontrolle soll das Wettrüsten zwischen Staaten durchbrechen und die Anhäufung von militärischen Kapazitäten regulieren. Dazu gehört die Überwachung der Anzahl, Produktion (wie auch Weiterverarbeitung und Waffenentwicklungen), Aufbewahrung und Stationierung von Waffen, Ausrüstung und Soldaten. Das Ziel der Rüstungskontrolle ist es, Kriege zu vermeiden, Schadensbegrenzung im Konfliktfall auszuweiten sowie eine Senkung der militärischen Ausgaben. Die Kontrolle kann z.B. durch Verifikationsmaßnahmen oder Rüstungskontrollabkommen erfolgen.

UN Waffenkonvention

Die Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (kurz: UN Waffenkonvention, eng. Convention on Certain Conventional Weapons – CCW) wurde 1980 beschlossen und trat 1983 in Kraft. Die Konvention besteht aus sechs Protokollen, die einzeln von Staaten ratifiziert werden können. Mindestens zwei Protokolle müssen ratifiziert sein, um als Staat mit Ratifizierungsstatus der Konvention zu zählen. Die einzelnen Protokolle umfassen das Verbot oder die Einschränkung von nicht entdeckbaren Splittern, von Landminen, Sprengfallen, Brandwaffen, blind machenden Laserwaffen sowie die Verpflichtung aller kriegsteilnehmenden Parteien bei der Beseitigung von explosiven Kriegsmunitionsrückständen mitzuwirken. Das geplante Protokoll VI zur Streumunition kam bisher nicht zu Stande.

Verifikationsmaßnahmen/Rüstungskontrollmechanismen

Verifikationsmaßnahmen sind Kontrollen, die durch eine unabhängige Organisation oder wechselseitig durch die Vertragsstaaten durchgeführt werden. Die Kontrolle kann durch Informationsaustausch, technische Mittel (Sensoren, Kameras, Siegel, Satelliten usw.), Inspektionen (angemeldet und/oder unangemeldet) oder Beobachter durchgeführt werden. Die angewendeten Maßnahmen sollten effektiv, angemessen und zeitnah erfolgen, so dass Regelverstöße schnell aufgedeckt werden können. Verifikationsmaßnahmen gehören zu den vertrauenbildenden Maßnahme und fördern die Kooperation zwischen den Staaten.

Vertrag Offener Himmel

Der Vertrag über den Offenen Himmel (Open Skies Treaty) oder kurz OH-Vertrag, ist ein kooperatives Rüstungskontrollabkommen, das 2002 in Kraft trat. Er ermöglicht den Mitgliedern das Überfliegen von Mitgliedsstaaten auf vorher vereinbarten Routen, um Fotos, Radar- und Infrarotaufnahmen zu machen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Kontrollflüge zuzulassen, wobei die Anzahl der zuzulassenden und selbst ausgeführten Flüge und die Instrumente vertraglich geregelt sind. Der OH-Vertrag ist ein wichtiges Instrument, um das Vertrauen zwischen der NATO und den Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts zu stärken.

Ratifizierung / Unterzeichnung /Vereinbarungen

Staaten können Verträge unterschreiben, ratifizieren oder ihnen beitreten. Zu einer Unterzeichnung kommt es, sobald die Staaten sich einig über den genauen Wortlaut eines Vertrages sind. Der Zeitpunkt wann ein Vertrag in Kraft tritt, rechtlich also bindend ist, wird oft über die Anzahl der Ratifizierungen, damit ist die Aufnahme der Vertragsgegenstände in nationales Gesetz gemeint, festgelegt. Die Ratifizierung muss in den meisten Fällen vom Parlament oder einem Referendum in dem jeweiligen Staat entschieden werden, dies kann unter Umständen einige Zeit dauern oder auch abgelehnt werden. Ist ein Vertrag schon in Kraft, können Staaten ihm immer noch beitreten, dies wird Akzession genannt. Die Akzession ist der Ratifikation rechtlich gesehen gleichgesetzt.

Vertrauensbildende Maßnahmen

Vertrauensbildende Maßnahmen (VBM) sind eine Möglichkeit, um Rüstungsgüter zu vermindern. Die Ziele von Vertrauenbildende Maßnahmen sind die Stabilisierung und Entspannung von zwischenstaatlichen Beziehungen, Abbau von Misstrauen, sowie die Förderung von Kooperation. Seit dem KSE-Vertrag in den 1970er sind solche Maßnahmen beliebt. Die Absprachen können den Umgang der Staaten miteinander regeln, erhöhen durch die Meldung verschiedener Aktionen die Transparenz und sorgen für eine bessere Kommunikation. Eines der besten Beispiele ist der Vertrag über den Offenen Himmel.

Völkerrecht

Der allgemeine Begriff ‘Völkerrecht’ beschreibt die Rechtsordnung innerhalb der Staaten und auch internationale Organsiationen miteinander in Beziehung treten. Es sind im allgemeinen die Sammlungen von Regeln, Verträgen (bspw. Abkommen, Konventionen) und Normen (Rechtsnormen) und auch Gewohnheitsrechten gemeint, die zwischen den Staaten gelten, die sich zu einer Völkergemeinschaft zusammengeschlossen haben. Je nach Geltungsbereich der verhandelten Völkerrechte unterscheidet man Friedensrecht und Kriegsrecht.

Beim Völkerrecht gibt es kein übergeordnetes Rechtsorgan das Verstösse bestraft, die Grundlage zur Umsetzung beruht daher auf der tatsächlichen Rechtsanerkennung und dem gegenseitigen Vertrauen. Das Völkerrecht wird eingeschränkt auf internationale Organsiationen, auf bestimmte Gruppen (bspw. auf Minderheiten) oder auf Einzelpersonen (bspw. als Menschenrecht) angewendet.

Völkerrecht und nationales Recht sind zwei verschiedene Rechtsordnungen. Nur wenn das nationale Recht das Völkerrecht durch ein Gesetz aufgenommen oder in der Verfassung verankert hat, gilt es innerstaatlich verbindlich. Der Begriff ‘die Völkerrechte’ umfasst sämtliche Regelungen, die zwischen vielen Staaten und Organsiationen gelten, bspw. das humanitäre Völkerrecht. In Deutschland werden mit Artikel 25 der Grundgesetztes die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes als Bestandteil des Bundesrechtes festgelegt.

Warschauer Pakt

Durch den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, bekannt als Warschauer Pakt, schlossen sich die acht Staaten Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, Sowjetunion, Tschechoslowakei und Ungarn zu der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) zusammen. Das militärisch-politische Bündnis stand unter der Leitung der Sowjetunion und war als Gegenstück zu dem von den USA geführten NATO-Bündnis gedacht. Die Sowjetunion stationierte Truppen in allen Mitgliedsstaaten zur Verteidigung gegen außen (NATO) sowie zur Aufrechterhaltung der sowjetischen Vorherrschaft und nutzte die Truppen zur Niederschlagung von Aufständen (bspw. Prager Frühling). Während des Kalten Krieges standen sich die beiden militärischen Bündnisse NATO und Warschauer Pakt immer wieder feindlich gegenüber. Albanien trat 1961 aus dem Warschauer Pakt aus, das Bündnis endete mit dem Ende des Kalten Krieges 1991.

Weltraumvertrag

Im Jahr 1967 trat der Weltraumvertrag (offiziell: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper) in Kraft. Der Vertrag regelt, dass kein Himmelskörper von einem Staat in Besitz genommen werden kann und dass der Weltraum ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf. Daneben haftet ein Staat für Schäden die durch in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen. Problematisch ist die fehlende Abgrenzung des Luftraums vom Weltraum im Vertrag.

Wiener Dokument

Das Wiener Dokument ist ein politisches, verbindliches Übereinkommen der Mitglieder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Europa. Jährlich werden militärische Informationen zu Standorten von Streitkräften in Europa (vom Atlantik bis zum Ural Gebirge) ausgetauscht. Desweiteren sollen Risiken z.B. durch Meldung ungewöhnlicher Militäraktivitäten, Beobachtungen, Austausch jährlich geplanter Aktivitäten, Inspektionen und Beurteilungsbesuche reduziert werden.


Buchhandlungen bangen um die Buchpreisbindung

Datentabellen

Für einige ausgewählte Kartenlayer stellt das Informationsportal Krieg und Frieden die vollständigen zugrunde liegenden Datensätze in tabellarischer Form bereit.

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Compass with Mirror

Navigation und Bedienung

Die Informationen und Daten eines jeden Moduls werden primär in Form von aktivierbaren Kartenlayern bereitgestellt und durch Texte und Grafiken ergänzt. Die Kartenlayer sind in dem Menübaum auf der rechten Seite nach Themen und Unterthemen sortiert aufgelistet.

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Magnifying Glass in front of a Boston map

Länderporträts

In den Länderportäts werden die Daten und Informationen länderweise zusammengeführt und tabellarisch aufbereitet, die in den Modulen für die Darstellung in Karten und Abbildungen genutzt wurden.

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