Ratifizierung der neun wichtigsten Rüstungskontrollabkommen zwischen 1950 bis 2014

infographic

Die Grafik gibt für den Zeitraum 1950 bis 2014 eine Übersicht über die ratifizierten internationalen Kontrollverträge aller Länder. Die Daten sind nach Kontinenten gruppiert. Für jedes Land wurde der Zeitpunkt der Staatsgründung berücksichtigt. Jahre vor der Existenz eines Staates sind grau dargestellt. Jahre, in denen ein Staat seit seiner Gründung keinen der neun ausgewählten Rüstungskontrollverträge ratifiziert hat, rot. Sobald ein Staat mindestens einen Vertrag ratifiziert hat wechselt die Farbe ins Grüne. Die Intensität des Grüns nimmt mit der Anzahl der ratifizierten Kontrollverträge zu. Ebenfalls dargestellt sind die Zeitpunkte, an dem die neun Rüstungskontrollabkommen zur Unterschrift auslagen (gestrichelte Linie) bzw. wann sie in Kraft getreten sind (durchgezogene Linie).

Fakten

Um die weltweit vorhandenen Waffenarsenale zu reduzieren, die Verbreitung von Waffen zu verhindern oder zu erschweren, finden sich immer wieder zwei oder mehrere Staaten zusammen, um in Verträgen, Abkommen oder durch die Gründung von Organisationen ihren Willen zur Abrüstung und zur Kontrolle von Rüstung festzuhalten und zu bekunden.

Rüstungskontrolle umfasst die Überwachung der Anzahl, der Produktion (wie auch Weiterverarbeitung und Waffenentwicklungen), der Aufbewahrung und der Stationierung von Waffen, Ausrüstung und Soldaten. Vertrauensbildende Maßnahmen sind auch eine Form der Rüstungskontrolle. Damit gemeint ist beispielsweise die gegenseitige Kontrolle von Staaten, die Transparenz schaffen soll, um so einem Rüstungswettlauf und einer möglichen Konflikteskalation entgegen zu wirken.

Die technische Entwicklung und die Veränderung der weltpolitischen Lage sind allerdings oft so schnell, dass Abrüstungs- oder Rüstungskontroll- abkommen veraltete Gegebenheiten abzeichnen und sie dadurch als Regulationsmechanismus oft schwach sind. Es gibt aber auch Rüstungskontroll- abkommen, wie bspw. der Kernwaffenteststopp-Vertrag, der durch die mangelnde Bereitschaft von Staaten noch nicht in geltendes Gesetz umgesetzt werden konnten.

Auch wenn es im Laufe der Geschichte immer wieder gelang, Abrüstungs- und Rüstungskontrollmaßnahmen zu vereinbaren, so ist die Welt weit von einer vollständigen Abrüstung entfernt. Die technische Entwicklung und die Veränderung der weltpolitischen Lage sind oft so schnell, dass Abrüstungs- oder Rüstungskontrollabkommen veraltete Gegebenheiten abzeichnen und sie dadurch als Regulationsmechanismus oft schwach sind.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Staaten können Verträge unterschreiben, ratifizieren oder ihnen beitreten. Zu einer Unterzeichnung kommt es, sobald die Staaten sich einig über den genauen Wortlaut eines Vertrages sind. Der Zeitpunkt wann ein Vertrag in Kraft tritt, rechtlich also bindend ist, wird oft über die Anzahl der Ratifizierungen, damit ist die Aufnahme der Vertragsgegenstände in nationales Gesetz gemeint, festgelegt. Die Ratifizierung muss in den meisten Fällen vom Parlament oder einem Referendum in dem jeweiligen Staat entschieden werden, dies kann unter Umständen einige Zeit dauern oder auch abgelehnt werden. Ist ein Vertrag schon in Kraft, können Staaten ihm immer noch beitreten, dies wird Akzession genannt. Die Akzession ist der Ratifikation rechtlich gesehen gleichgesetzt.

Der Atomwaffensperrvertrag (auch Nichtverbreitungsvertrag – NVK, eng. Treaty of the Non-Proliferation of Nuclear Weapons – NPT) ist ein internationaler Vertrag, der 1970 in Kraft trat. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zum einen, den Besitz von Atomwaffen nicht anzustreben, zum Zweiten, das Wissen und die Technik, die für den Bau von Atomwaffen notwendig sind, nicht weiterzugeben und zum Dritten Atomkraft nur für friedliche Zwecke zu nutzen sowie bestehende Atomwaffen abzurüsten.

Drei Staaten, die im Besitz von Atomwaffen sind, haben den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet. Nordkorea gehörte bis 2003 dem NPT an. Indien, Israel, und Pakistan werden als Atomwaffenstaaten außerhalb des Vertrages toleriert und/oder indirekt anerkannt, beispielsweise als Handelspartner für zivile Atomprojekte. Diese Tatsache und die mangelnde Bereitschaft der Atomwaffenstaaten, ihre Arsenale abzurüsten, zeigen das Konfliktpotential, das im Atomwaffensperrvertrag steckt.

Die internationale Biowaffenkonvention (offizielle Bezeichnung: Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, eng. The Biological and Toxin Weapons Convention - BTWC) verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von Biowaffen zur militärischen Nutzung. Die Konvention wurde von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen entwickelt und 1971 verabschiedet. Sie trat 1975 in Kraft und kann als Weiterentwicklung des Genfer Protokolls von 1925 verstanden werden, das nur den Einsatz von biologischen Kampfmitteln als Methode der Kriegsführung verbot, während die Biowaffenkonvention auch die Forschung (mit Ausnahme der Defensivforschung, siehe Modul 6), Herstellung und Lagerung biologischer Waffen untersagt. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich darüber hinaus alle Bestände zu zerstören. Jedoch wurden keine Vereinbarungen getroffen, die eine Kontrolle beinhalten. Auch Offenlegungspflichten und Kontrollen konnten bisher nicht durch ein Zusatzprotokoll integriert werden.

Die internationale Chemiewaffenkonvention (CWK, auch Chemiewaffenübereinkommen) verbietet die Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und den Einsatz von Chemiewaffen bei Militäreinsätzen. Die Konvention wurde 1992 verabschiedet und trat 1997 in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, alle Bestände sowie Munition und Geräte zur Herstellung zu melden und diese bis Ende 2012 zu zerstören. Die Organisation für das Verbot von chemischer Waffen (OPCW) mit dem Sitz in Den Haag überwacht diesen Prozess.

2003 schlossen sich 150 Organisationen zur Cluster Munition Coalition (CMC) zusammen, um nach dem Vorbild der Ächtung und Verbannung von Landminen nun auch Streumunition zu verbannen. Einige wenige Länder folgten der Idee und verhängten ein Verbot auf die Produktion, Lagerung und Verwendung von Streumunition. 2008 wurde die Konvention als sog. Dublin Konvention verschriftlicht und von 111 Ländern unterschrieben. Am 1. August 2010 trat die Konvention in Kraft. Das europäische Parlament forderte mit Nachdruck, dass alle Mitgliedsstaaten die Konvention unterzeichnen und ratifizieren sollen. In etwas mehr als der Hälfte der Länder haben die Parlamente die Vertragsvorgaben in nationales Recht umgesetzt, darunter auch in Deutschland. Nicht beigetreten sind mehrere bedeutende Streumunitions-Hersteller wie die USA, China oder Russland.

Die Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen, die 1950 in überarbeiteter Form in Kraft traten und die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegen und Konflikten regeln. Die ursprünglichen vier Konventionen umfassen den Umgang mit: Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte an Land, Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen in Kriegszeiten. Erweiterungen der Konventionen in den vergangenen Jahrzehnten behandeln Vorgaben zu innerstaatlichen Konflikten und die Einführung eines Schutzzeichens. Die Genfer Konventionen sind die wichtigsten Regeln des Humanitären Völkerrechts, obgleich sie in Konflikten und Kriegen immer wieder missachtet wurden und werden.

Die Ottawa Konvention (The 1997 Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and on Their Construction) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen, der den Einsatz, die Produktion, Lagerung und die Weitergabe von Antipersonenminenuntersagt. Die Konvention wurde bis Ende 2011 von 159 Ländern ratifiziert. Die Länder verpflichten sich, ihre Lagerbestände an Minen zu vernichten. Nicht beigetreten sind bisher z.B. China, Indien, Iran, Israel, Pakistan, Russland und die USA. Deutschland ratifizierte die Konvention 1998.

Der Kernwaffenteststopp-Vertrag (eng. Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty - CTBT) ist ein internationales Vertrag der alle Kernwaffentest verbieten soll, aber bisher nicht in Kraft trat. Die Einhaltung des Vertrages wird von einer extra eingerichtete Organisation über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) kontrolliert. Bisher haben den Vertrag ein Großteil der Staaten ratifiziert, jedoch fehlen wichtige Unterschriften von Staaten die über nuklear Technik verfügen (laut IAEO betrifft dies 44 Staaten), damit der Vertrag in Kraft tritt.

Die Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (kurz: UN Waffenkonvention, eng. Convention on Certain Conventional Weapons – CCW) wurde 1980 beschlossen und trat 1983 in Kraft. Die Konvention besteht aus sechs Protokollen, die einzeln von Staaten ratifiziert werden können. Mindestens zwei Protokolle müssen ratifiziert sein, um als Staat mit Ratifizierungsstatus der Konvention zu zählen. Die einzelnen Protokolle umfassen das Verbot oder die Einschränkung von nicht entdeckbaren Splittern, von Landminen, Sprengfallen, Brandwaffen, blind machenden Laserwaffen sowie die Verpflichtung aller kriegsteilnehmenden Parteien bei der Beseitigung von explosiven Kriegsmunitionsrückständen mitzuwirken.

Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) soll den Handel, d.h. die Einfuhr, Ausfuhr und den Transfer, von konventionellen Waffen regeln. Der multilaterale Vertrag wurde 2013 verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft getreten. So bald 50 Länder den Vertrag ratifiziert haben, ist der Vertrag rechtskräftig. Die Grundidee beruht auf einem globalen Standard für Waffenexporte, nicht nur für große Waffensysteme sondern im speziellen auch für Kleinwaffen. Ein Export darf nicht genehmigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Genehmigung angenommen werden kann, dass die Waffen bei der Durchführung eines Genozids, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei schweren Verletzungen der Genfer Konventionen von 1949, bei Angriffen gegen zivile Objekte oder geschützte Zivilisten oder bei anderen Verbrechen, die in internationalen Vereinbarungen definiert sind, welche der betroffene Staat unterschrieben hat, eingesetzt werden sollen.

Afrika: Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Lesotho, Liberia, Libysch-Arabische Dschamahirija, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Amerika: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika

Asien: Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, China, Volksrepublik, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kirgisistan, Nordkorea, Laos, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Nepal, Osttimor, Pakistan, Philippinen, Russland, Singapur, Sri Lanka, Südkorea, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, Vietnam

Ozeanien: Australien, Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu, Vanuatu

Europa: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malediven, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Großbritannien, Weißrussland, Zypern

Naher Osten: Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Georgien, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Syrien, Arabische Republik, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate

Datenquellen

Cluster Munition Coalition Die Cluster Munition Coalition (CMC, dt. Streumunition Koalition) ist eine internationale Zivilbewegung, die sich für ein Verbot von Streumunition einsetzt. Die Koalition arbeitet mit Mitgliedern aus mehr als 90 Ländern daran, Regierungen und die Gesetzgebung der Länder, sowie die Öffentlichkeit von dem unmenschlichen Gebrauch von Streumunition zu überzeugen.

Cluster Munition Coalition - Treaty Status

CTBTO (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization) Die 1997 gegründete in Wien ansässige CTBTO (dt. Organisation über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die erstmalige Entwicklung bzw. die Weiterentwicklung von Atomwaffen zu erschweren. Als Überwachungsmöglichkeit dient ein weltweites Netz von Sensoren, desweiteren sollen nach des in Krafttretens Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt werden. Die Organisation kann ihre Aufgabe erst dann vollständig ausüben, wenn die 44 Staaten den Annex 2 des Vertrages ratifiziert haben, bisher haben diesen Anhang nur 41 Staaten unterschrieben und 36 ratifiziert.

CTBTO: Status of Signature und Ratification

International Campaign to Ban Landmines Die International Campaign to Ban Landmines (ICBL, dt. Internationale Kampagne zum Verbot von Landminen) ist ein globales Netzwerk, dass in über 90 Ländern für eine Antipersonenminen freien Welt arbeitet. Die Kampagne wurde 1997 mit dem Friedensnobelpreis für die Durchsetzung der Ottawa Konvention ausgezeichnet. Auf der Webseite von ICBL befindet sich die Liste aller Staaten, die die Ottawa Konvention ratifiziert haben.

International Campaign to Ban Landmines - Treaty Status

Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Das IKRK (eng. International Committee of the Red Cross - ICRC) ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und wurde 1863 gegründet, um Menschen in Konfliktregionen, bei bewaffneter Gewalt oder Naturkatastrophen möglichst schnell zu helfen. Die Grundsätze sind der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde. Die Organisation gilt als unparteiisch, neutral und unabhängig in Kriegen und gewalttätigen Konflikten. Zu den Aufgaben des IKRK gehören die Kontrolle der Einhaltung der Genfer Konventionen, Pflege und Versorgung von Verwundeten, Überwachung der Behandlung und Versorgung von Kriegsgefangenen, die Familienzusammenführung, der Schutz der Zivilbevölkerung und die Vermittlung zwischen Konfliktparteien, darüber hinaus koordiniert und leitet das IKRK internationale Hilfseinsätze. Als Kontrollgremium der Genfer Konventionen stellt die Organisation die wichtigsten Informationen und Dokumente zu Verfügung.

ICRC State Parties to the Following International Humanitarian Law and Other Related Treaties

OPCW (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons) Die OPCW ist eine unabhängige Institution mit dem Sitz in Den Haag und arbeitet seit 1997 für eine Umsetzung der Chemiewaffenkonvention. Die OPCW unterstützt und überwacht die Staaten, die die Chemiewaffenkonvention ratifiziert haben bei der Demilitarisierung, der Nicht-Verbreitung, der Kooperation und der Implementierung der Chemiewaffenkonvention. Alle Ratifizierer sind verpflichtet einen jährlichen Bericht über den Fortschritt einzureichen. Inspektionen werden in den Zerstörungsanlagen ununterbrochen durchgeführt. Alle weiteren Anlagen werden je nach Chemikalie in unterschiedlichen Abständen inspiziert.

OPCW: Member States

UNODA (UN Office for Disarmament Affairs) Die UNODA wurde 1998 mit den Zielen der atomaren Abrüstung und der Einschränkung der Verbreitung von Atomwaffen gegründet. Des Weiteren sollen auch allgemeine Massenvernichtungswaffen wie Chemie- und Biowaffen eingeschränkt und die Nutzung von konventionellen Waffen vor allem Landminen und Kleinwaffen reduziert werden. Die Entwaffnung und Zurückführung von Kombattanten in das zivile Leben wird unterstützt. Diese Ziele sollen mit verstärktem Dialog, erhöhter Transparenz und Vertrauensbildung erreicht werden.

Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons

UNOG (United Nations Office at Geneva) Die UNOG mit Sitz in Genf ist das zweitgrößte der vier UN Büros. Es beheimatet den UN Menschrechtsrat, die UN Hochkommissars und die UN Vertragsorgane. In diesem Zusammenhang stellt die UNOG Informationen zu verschiedenen Konventionen zu Verfügung, unter anderem eine Tabelle welche Länder welche Protokolle der UN Waffenkonvention ratifiziert haben, sowie aktuelle Informationen zur Konvention.

UNOG

Für einen detaillierten Überblick über die Rüstungskontrollabkommen siehe auch: Modul „Rüstungskontrolle“.


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