Konventionelle Waffen

Als „konventionelle Waffen“ werden alle Waffen bezeichnet, die mit konventionellen Sprengstoffen bestückt sind, also nicht atomare, biologische oder chemische Kampfmittel verwenden. Zu den „schweren“ konventionellen Waffen zählt man Kampfpanzer, Artilleriesysteme, gepanzerte Kampffahrzeuge, Kampfhubschrauber, Kampfflugzeuge sowie die militärische Marine. Ebenfalls zu dieser Kategorie gehören „Kleinwaffen und leichte Waffen“ – u. a. Pistolen, leichte und schwere Maschinengewehre, die von einer oder mehreren Personen allein verwendet werden können. Konventionelle Waffen haben in der Geschichte die weitaus meisten Opfer verursacht, auch nach dem 2. Weltkrieg im „atomaren Zeitalter“.

Wichtige Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen

Bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen über Abrüstung konventioneller Waffen und Streitkräfte sind in der Geschichte der Menschheit selten. Abrüstung gab es trotzdem: In der Regel diktierten sie die Sieger den Besiegten nach Kriegen. Das Römische Reich zum Beispiel zwang nach dem zweiten Punischen Krieg (218-201 v. Chr.) Karthago, alle seine Kriegselefanten und fast seine gesamte Kriegsflotte auszuliefern. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1919 im „Vertrag von Versailles“ Deutschland und seinen Verbündeten als Verlierern eine weitreichende Abrüstung abgefordert. Aber auch Siegermächte reduzierten nach beendeten Kriegen oft ihre Streitkräfte, Waffenbestände und Rüstungsausgaben durch eigenständige, einseitige Entscheidungen, zum Beispiel die Sowjetunion und die USA nach dem Zweiten Weltkrieg sowie die USA nach den Militäreinsätzen in Korea (1950-1953), Vietnam (1964-1973) und dem Irak (2003-2011).

Der erste Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag der neueren Geschichte wurde 1817 zwischen den USA und Großbritannien abgeschlossen (Rush-Bagot-Vertrag). Er sah die Begrenzung von Schlachtschiffen beider Seiten in der Region der Großen Seen in Nordamerika vor. Dieser Vertrag verhinderte eine geplante militärische Aufrüstung der Marine in der Region. Nach dem 1. Weltkrieg vereinbarten die Siegermächte Großbritannien, USA, Frankreich, Italien und Japan im Washingtoner Flottenabkommen von 1922 eine Begrenzung ihrer Marinen. Zu der Zeit zeichnete sich ein maritimes Wettrüsten zwischen diesen Mächten ab. Die Abkommen setzten Höchstgrenzen für Schlachtschiffe in einem bestimmten Verhältnis zwischen den fünf Mächten fest. Insgesamt 77 gebaute oder geplante Schlachtschiffe wurden außer Dienst gestellt, zu Flugzeugträgern umgerüstet oder nicht fertiggebaut. Allerdings waren kleinere Schiffsklassen von den Begrenzungen ausgenommen, sodass alsbald ein Wettrüsten dieser Schiffstypen begann. Angesichts der Aufrüstung des nationalsozialistischen Deutschlands, der expansionistischen Politik Japans und Italiens, die in den 1930er Jahren mit Deutschland verbündet waren, wurde dieses Flottenabkommen aber schon vor dem Zweiten Weltkrieg wertlos.

Trotz zunehmender Aufrüstungen und Spannungen während des Kalten Krieges, vor allem des Rüstungswettlaufs zwischen den Kontrahenten USA und Sowjetunion sowie ihren jeweiligen Bündnispartnern, gelang es, erste Rüstungskontrollabkommen zu schließen. Sie verhinderten eine Aufrüstung von Gebieten, die bis dato frei von Militär waren und die damals für die politischen und militärischen Strategien keine größere Bedeutung hatten: So wurde 1959 im Antarktis-Vertrag festgelegt, dass in der Antarktis keinerlei militärischen Aktivitäten erlaubt sind. Der sechs Jahre später abgeschlossene Weltraum-Vertrag verbot, auf dem Mond und anderen Himmelskörpern militärische Stützpunkte zu unterhalten und dort militärische Tests und Übungen durchzuführen.

Nach erfolglosen Verhandlungen zwischen Staaten der NATO und des Warschauer Paktes zwischen 1973 und 1989 über eine Reduzierung von Streitkräften und Rüstungen in Mitteleuropa gelang es 1990 einen Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) abzuschließen. Der „Eiserne Vorhang“ zwischen Ost und West in Europa war schon gefallen, der Warschauer Pakt stand kurz vor der Auflösung. Damals einigte man sich über die Verminderung von schweren Waffen – Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen, schwerer Artillerie, Kampfflugzeugen und Kampfhubschraubern im Gebiet vom Atlantik bis zum Ural. Im Gefolge wurden in den folgenden Jahren mehr als 50 000 Stück solcher schwerer Waffen aus dieser Region entfernt, zum Teil durch Verschrottung, zum Teil aber auch durch Verlegung und Verkauf. Die weiteren starken eigenständigen Reduzierungen führten dazu, dass die vereinbarten Höchstgrenzen von allen Seiten deutlich unterschritten wurden.

Ebenfalls gelang es, vertrauensbildende Vereinbarungen über Transparenz militärischer Maßnahmen abzuschließen. Dazu gehört der Vertrag über den Offenen Himmel von 1992, der den Vertragsstaaten – den NATO-Staaten sowie den ehemaligen Mitglieder des Warschauer Paktes - Rechte für eine bestimmte Anzahl von Flügen pro Jahr über das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Staaten erlaubt, um mit Aufnahmen Rüstungsentwicklungen kontrollieren zu können. Dieser Vertrag ist jedoch sowohl wegen der grundlegend veränderten politischen Situation in Europa als auch wegen der Entwicklung der Satellitentechnologie nur noch von geringer praktischer Bedeutung.

Andere Abkommen verbieten bestimmte Waffensysteme. Zum Beispiel untersagt die UN-Waffenkonvention von 1980 blind machende Laserwaffen. Auf Druck vor allem von Nichtregierungsorganisationen wurde 1997 die Ottawa-Konvention vereinbart, die den Unterzeichnerstaaten verbietet, Anti-Personenminen einzusetzen, zu lagern, herzustellen und weiterzugeben sowie ihnen auferlegt, vorhandene Bestände zu vernichten. 161 Staaten sind diesem Vertrag bisher beigetreten, allerdings sind u. a. China, Russland und die USA nicht darunter.

Seit je her gab es Bemühungen um Vereinbarungen, die Soldaten und vor allem die Zivilbevölkerung vor den grausamsten Folgen von Kriegen schützen sollten. In den letzten 150 Jahren entstand so ein umfangreiches internationales Regelwerk. Der Genfer Rot-Kreuz-Konvention von 1864 (Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten) folgten die Haager Abkommen von 1899 und 1907 sowie zahlreiche Genfer Konventionen (u. a. von 1949) mit Vorschriften zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen, Zivilisten und der Umwelt in bewaffneten Konflikten.

Insofern es zumindest rein rechtlich gesehen die Art und das Ausmaß der Kriegsführung begrenzt, kann das „Kriegsvölkerrecht“ oder „humanitäre Völkerrecht“ (ius in bellum = „Recht im Krieg“) auch als eine Form der „Rüstungskontrolle“ angesehen werden. Da es lediglich versucht, vermeintliche militärische Notwendigkeiten im Krieg zu berücksichtigen und deshalb vor allem „überflüssige“ und „unnötige“ sowie „nicht proportionale“ Leiden zu vermeiden bzw. zu verbieten, hat es aber nur wenig dazu beigetragen, die Leiden der Menschen in den Welt- und regionalen Kriegen der vergangenen eineinhalb Jahrhunderte zu lindern. Zudem sind Verstöße gegen die Genfer Konvention kaum einklagbar. Zum Beispiel haben die USA den Gefangenen in Guantanamo nicht den Status von Kriegsgefangenen zugebilligt. Alle Atomwaffenstaaten sowie ihre Verbündeten nehmen für sich das Recht in Anspruch, Atomwaffen letztlich auch einzusetzen, obwohl dies ohne Zweifel zu „unnötigen“ und „überflüssigen“ Leiden insbesondere von Zivilisten führen würde.

Trotz mancher wichtiger Errungenschaften in Bezug auf Abrüstung und Rüstungskontrolle sind die Ergebnisse eher bescheiden. Die Reduzierung von Rüstungsausgaben, Waffensystemen und Streitkräften sowie das Ziel, bilaterale und multilaterale Abkommen über Rüstungen zu vereinbaren, spielen in den meisten Staaten nur eine geringe Rolle. Krieg als Mittel der Politik wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Militär und möglichst moderne Waffensysteme werden von den Regierungen als Garanten von Sicherheit und internationalem Einfluss sowie als potenzielles Instrument des Machterhalts bzw. der Machterweiterung angesehen. Die weltweiten Militärausgaben belegen dies: Sie betrugen im Jahr 2012 1756 Milliarden US-Dollar. Das waren 2,5 Prozent des globalen Bruttoinlandproduktes. Der überwiegende Teil davon wurde für die circa 20 Millionen Soldatinnen und Soldaten, die sich in den Armeen aller Staaten im aktiven Dienst befinden, sowie für konventionelle Rüstungen ausgegeben.

So sind sich Beobachter darin einig, dass konventionelle Rüstungskontrolle in Europa einer grundlegenden Überarbeitung bedarf - wenn nicht sogar eines Neuanfangs.

Quellen und weiterführende Informationen

BICC 11/2013


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