Produktion, Verbreitung und Auswirkung von Landminen und Streumunition

Antipersonenminen

Die Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen (Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and on their Destruction) trat 1999 in Kraft. Sie betrifft nur mit Antipersonenminen und schließt damit Antifahrzeugminen aus. Artikel 1 der Konvention umreißt die folgenden allgemeinen Verpflichtungen der Vertragsstaaten, die die Konvention ratifiziert haben oder ihr beigetreten sind:

1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals

a) Antipersonenminen einzusetzen,

b) Antipersonenminen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben,

c) irgendjemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.

2) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, alle Antipersonenminen nach Maßgabe dieses Übereinkommens zu vernichten oder deren Vernichtung sicherzustellen.

Derzeit gibt es 150 Vertragsstaaten. Produzierten in der Vergangenheit mehr als 50 Staaten Antipersonenminen, sind es heute offiziell zwölf: China, Indien, Iran, Kuba, Myanmar, Nordkorea, Pakistan, Russland, Singapur, Südkorea, die USA und Vietnam. Keines dieser Länder ist jedoch Vertragsstaat der Ottawa-Konvention. Allerdings produzieren die meisten von ihnen nicht mehr aktiv Antipersonenminen, sondern behalten sich nur das Recht vor, dies zu tun. Laut des Landminen und Streubomben Monitors (Landmine and Cluster Munition Monitor), einer gemeinsamen Initiative der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen (ICBL – International Campaign to ban Landmines) und der Streubomben Koalition (CMC – Cluster Munition Coalition), scheint nur noch in Indien, Myanmar und Pakistan aktiv produziert zu werden. Es gibt jedoch auch nicht staatliche bewaffnete Gruppen oder Rebellengruppen in Afghanistan, Kolumbien, Indien und Myanmar, die Antipersonenminen herstellen.

Mindestens zehn Staaten, die sich nicht der Konvention angeschlossen hatten, haben formale Moratorien über die Ausfuhr von Antipersonenminen beschlossen. Dazu gehören China, Indien, Israel, Kasachstan, Pakistan, Polen, Russland, Singapur, Südkorea und die USA.

Der technologische Fortschritt der letzten zehn Jahre hat sogenannte „smarte Minen“ hervorgebracht, die hauptsächlich von den Vereinigten Staaten (kein Vertragsstaat der Ottawa-Konvention) hergestellt werden. Diese Minen zerstören und deaktivieren sich nach einem bestimmten Zeitraum selbst, Solange sie jedoch wirksam sind, können sie, wie andere Minen auch, nicht zwischen einem Kontakt mit Zivilisten, Tieren oder Kämpfern unterscheiden. Auch sind immer Fehlfunktionen möglich, die dazu führen, dass die Selbstzerstörung lange ausbleibt. Sogenannte „smarte Minen“ werden häufig in großen Mengen von Flugzeugen abgeworfen und werden weder markiert noch überwacht. Als Folge daraus stellen sie das gleiche Risiko für Zivilisten dar wie andere Minen.

Streumunition

Das Übereinkommen über Streumunition (CCM) trat im Jahr 2010 in Kraft. Artikel 1 des Übereinkommens umreißt die folgenden allgemeinen Verpflichtungen der Vertragsstaaten, die es ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind:

1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals

a) Streumunition einzusetzen,

b) Streumunition zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben,

c) Irgendjemanden zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.

2) Absatz 1 findet auf explosive Bomblets (Kleinsprengsätze), die eigens dazu bestimmt sind, von an Luftfahrzeugen angebrachten Ausstoßbehältern verstreut oder freigegeben zu werden, entsprechend Anwendung.

3) Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Minen.

Derzeit gibt es 101 Vertragsstaaten (Madagaskar trat zuletzt im Mai 2017 bei). 101 Länder haben sich also dazu verpflichtet, u.a. die Produktion und den Handel von Streubomben zu verbieten. Zehn dieser Vertragsstaaten (davon sechs Länder, die das Übereinkommen zwar unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert haben) haben die Produktion von Streubomben gestoppt: Australien, Belgien, Bosnien- Herzegowina, Chile, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irak, Italien, Kroatien, die Niederlande, Schweden, die Schweiz, Spanien und Südafrika.

In der Vergangenheit entwickelten oder produzierten 34 Länder mehr als 200 verschiedene Arten von Streubomben. Derzeit stellen laut Streubomben Monitor 17 Länder Streubomben her oder behalten sich das Recht dazu vor: Ägypten, Brasilien, China, Griechenland, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Südkorea, Pakistan, Polen, Rumänien, Russland, Singapur, die Slowakei, die Türkei und die Vereinigten Staaten. Keins dieser Länder ist der Übereinkunft beigetreten.

Wegen mangelnder Information ist der volle Umfang des Handels mit Streubomben unbekannt. DerStreubomben Monitor hat in der Vergangenheit mindestens 15 Länder identifiziert, die mehr als 50 Streubombenarten an mindestens 60 Länder weitergegeben haben. In den letzten Jahren exportieren Brasilien, Israel, Südkorea, die Slowakei und die Türkei Streubomben, während die Vertragsparteien Deutschland, Frankreich und Spanien haben Streubomben ausgeführt, bis sie der Übereinkunft beigetreten sind. Seit 2005 sind folgende Länder, die sich der Übereinkunft noch nicht angeschlossen haben, Empfängerländer von Streubomben-Exporten: Georgien, Indien, Pakistan, die Slowakei, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Laut Streubomben Monitor führen die USA die Liste der Exporte von Streubomben weltweit an. Dies bedeutet, dass sie hunderttausende Streubomben mit dutzenden Millionen Bomblets mit unbekannter Verlässlichkeit an mindestens 30 Länder weitergegeben haben. Jedoch haben die Vereinigten Staaten wie auch Singapur ein Moratorium über den Export von Streubomben erlassen - obwohl sie kein Vertragsland zur Übereinkunft über Streubomben sind. Sie haben auch neuere Modelle von Streubomben entwickelt, die genauer und mit Selbstzerstörungsmechanismen versehen sind. Auswirkungen von Landminen und Streumunition

Der Einsatz von Landminen und Streumunition hat ähnliche langfristige, verheerende humanitäre Folgen. Durch die Explosionen erblinden Menschen, erleiden Verbrennungen, Splitterverletzungen und Verstümmelungen an Beinen oder Armen. Einige Opfer sterben daran, andere müssen Amputationen, lange Krankenhausaufenthalte und langwierige Rehabilitationsprozesse auf sich nehmen.

Zusätzlich zu den physischen Konsequenzen dieser Waffen bedrohen Landminen und Streubomben die Entwicklung und das Wohlergehen von Gemeinschaften. Diese Waffen findet man auf Fußwegen, auf Feldern, entlang von Landesgrenzen, in der direkten Umgebung von Häusern und Schulen und vielen anderen Stellen, wo Menschen ihren alltäglichen Geschäften nachgehen. Dies trifft nach Schätzungen der Cluster Munitions Coalition auf 60 Prozent der Opfer zu.

Die Angst, auf eine Landmine zu treten oder nicht explodierte Bomblets zu berühren, schreckt Bauern davor ab, ihre Äcker zu bestellen. Dies wirkt sich auf die wirtschaftliche Produktivität aus. Die Minenplage kann den gesamten Wiederaufbau nach Ende eines Konfliktes sowie Entwicklungsbemühungen deutlich behindern, weil Hilfslieferungen blockiert oder der Zugang zu Elektrizität und sauberem Wasser erschwert werden. Flüchtlinge oder Binnenvertriebene können oft nicht nach Hause zurück, bis das Land frei von Minen und nicht explodierten Bomblets ist.

Quellen und weiterführende Informationen:

BICC 05/2012


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