Deutsche Kleinwaffenexporte 2013 nach Empfängerregion

infographic

Die Grafik zeigt den Wert deutscher Kleinwaffenexporte in Millionen Euro sowie die Pfade möglicher Weiterverbreitung. Die Daten sind nach Empfängerregion aufgeschlüsselt. Die höchsten Kleinwaffenexporte gingen nach Nordamerika, an zweiter Stelle stehen die Exporte in nicht der EU zugehörige europäische Länder, dicht gefolgt von den Exporten in den Nahen Osten.

Fakten

Deutschland exportierte 2013 Kleinwaffen mit einem Gesamtwert von 285.899.352€. Es ist nach den USA und Italien der drittgrößte Exporteur nach Warenwert. Der Export von Kleinwaffen wird im deutschen Recht durch das Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt. Im EU Recht wird die Ausfuhr von Kriegsgütern durch den Gemeinsamen Standpunkt der EU2008/944/CFSP kontrolliert. Genehmigungen von Kriegsgütern müssen an alle Mitgliedsstaaten bekannt gegeben werden und sollten in Übereinstimmung mit acht Kriterien erfolgen.

Kleinwaffen werden häufig in nicht staatlichen Konflikten eingesetzt und sind die bevorzugte Waffe sowohl von Kriminellen als auch von politisch motivierten Gruppen. Schätzungen zufolge zirkulieren zwischen 600 und 800 Millionen Kleinwaffen auf der Welt. Ihre hohe Verbreitung wird dadurch begünstigt, dass Kleinwaffen relativ kostengünstig und leicht verfügbar sind; Kleinwaffen sind leicht zu verbergen und leicht zu schmuggeln; Kleinwaffen sind resistent gegen Schmutz und Korrosion, extrem wartungsarm und langlebig – sie können auch nach mehreren Jahrzehnten noch funktionstüchtig sein. Dass deutsche Kleinwaffen auch in Konfliktgebieten vorkommen hängt mit zweierlei Punkten zusammen: Die Berücksichtigung der acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes ist nicht legal bindend und es existieren Lücken in den bestehenden Regulierungsmechanismen. Was also als „legaler“ Export beginnt, kann auch auf schwarzen oder „grauen“ Märkten enden.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Als Klein- und Leichtwaffen werden tragbare Schusswaffen mit einem Kaliber von maximal 100mm bezeichnet. Sie reichen von Revolvern und Pistolen über Sturm- und Maschinengewehre bis hin zu Granatwerfern und MANPADS (tragbare Flugabwehrsysteme). Kleinwaffen sind solche Schusswaffen, die für die Bedienung durch eine Person entwickelt wurden und ein Kaliber von bis zu 12,7 mm aufweisen, während Leichtwaffen ein höheres Kaliber haben (12,7 bis 100 mm) und von einem Team aus zwei oder drei Personen bedient werden. Geläufig ist die englische Abkürzung SALW (Small Arms and Light Weapons).

Andere europäische Länder: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Heiliger Stuhl, Island, Kosovo (UNSCR 1244/99), Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monako, Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Weißrussland

Europäische Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Dänemark, Grönland, Färöer), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Frankreich (Französisch Polynesien, Mayotte, Neukaledonien), Griechenland, Großbritannien (Großbritannien, Bermuda, Kaimaninseln, Kanalinseln, Gibraltar, Saint Helena, Turks- und Caicosinseln), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (Niederlande, Aruba, Niederländische Antillen), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechei, Ungarn, Zypern, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden

Naher Osten: Ägypten, Bahrain, Iran, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate

Nordafrika: Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien

Nordamerika: Kanada, USA

Nordostasien: China (Hauptland, Hong Kong, Macao), Japan, Mongolei, Nordkorea, Südkorea, Taiwan

Ozeanien: Australien, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Nauru, Neuseeland, Palau, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Föderative Staaten von Mikronesien

Subsahara Afrika: Angola, Äquatorial Guinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kenia, Komoren, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Mozambik, Namibia, Niger, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Südsudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrika

Südamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, Guyana, Kolumbien, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay, Venezuela

Südasien: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Pakistan, Sri Lanka

Südostasien: Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar/Burma, Philippinen, Singapur, Thailand, Timor-Leste, Vietnam

Zentralamerika und die Karibik: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaica, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago

Zentralasien: Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan

Datenquellen

Rüstungsexportberichte der EU (EU Arms Export Reports) 1999-2014 1998 wurde im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Verhaltenskodex für Waffenausfuhren beschlossen, der juristisch nicht bindend ist. Der Verhaltenskodex wurde 2008 in den gemeinsamen Standpunkt Nr.944 überführt. Dort ist verbindlich festgehalten, dass dieser gemeinsame Standpunkt in nationales Recht überführt wird. Kernbestandteil des gemeinsamen Standpunktes sind acht Kriterien des Waffenexporterlaubnis und die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Exportberichtes der Militärgüter. Die acht Kriterien legen fest, wann ein Handel oder die Bewegung von Kriegswaffen und Rüstungsgütern erfolgen darf. Jedoch bleibt es den jeweiligen Nationen überlassen, ob der Transfer von Militärtechnologie und –gütern endgültig genehmigt oder verweigert wird. Durch jährliche Exportberichte soll die Transparenz im Waffengeschäft verbessert werden. In ihnen listen alle Mitgliedsstaaten ihre Kriegswaffen- und Rüstungsgüterexporte nach Zielland auf. Die Güter sind in 22 Klassen unterteilt. Kleinwaffenexporte werden in der Kategorie ML1 erfasst: „Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm, andere Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen mit einem Kaliber von 12,7 mm (0,50 Inch) oder kleiner und Zubehör wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.“

15. Rüstungsexportbericht der EU

BICC (Bonn International Center for Conversion; Internationales Konversionszentrum Bonn) Das BICC ist eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die sich für Frieden und Entwicklung einsetzt. Das Institut arbeitet an der konstruktiven Transformation von Konflikten, Abrüstung und Armutsbekämpfung. Das BICC entwickelt und betreibt seit 2012 in Kooperation mit dem Verifikationszentrum der Bundeswehr (ZVBw) den interaktiven Kleinwaffen-Guide. In dem Onlineprotal werden die wichtigsten Klein- und Leichtwaffen dargestellt. Neben technischen Details zu einzelnen Waffenarten und ihren verschiedenen Versionen, sowie Fotos und Skizzen von Markierungen, wird vor allem die globale Verbreitung einzelner Waffen gezeigt. Diese Details sollen bei einer schnellen Identifizierung von Waffen behilflich sein.

BICC - SALW Guide

Für einen detaillierten und kartografischen Überblick der Daten und Datenquellen siehe: Modul „Konventionelle Waffen“, Kategorie „Klein- und Leichtwaffen“ mit der Datenebene „Empfängerländer Deutscher Kleinwaffenexporte 2004 - 2012“.


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