EU
1998 wurde im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Verhaltenskodex für Waffenausfuhren beschlossen, der juristisch nicht bindend ist. Der Verhaltenskodex wurde 2008 in den gemeinsamen Standpunkt Nr.944 überführt. Dort ist verbindlich festgehalten, dass dieser gemeinsame Standpunkt in nationales Recht überführt wird. Kernbestandteil des gemeinsamen Standpunktes sind acht Kriterien des Waffenexporterlaubnis und die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Exportberichtes der Militärgüter. Die acht Kriterien legen fest, wann ein Handel oder die Bewegung von Kriegswaffen und Rüstungsgütern erfolgen darf. Jedoch bleibt es den jeweiligen Nationen überlassen, ob der Transfer von Militärtechnologie und –gütern endgültig genehmigt oder verweigert wird. Durch jährliche Exportberichte soll die Transparenz im Waffengeschäft verbessert werden. In ihnen listen alle Mitgliedsstaaten ihre Kriegswaffen- und Rüstungsgüterexporte nach Zielland auf. Die Güter sind in 22 Klassen unterteilt.
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Rüstungsexportberichte der EU 2008 - 2018