Was versteht man unter Abrüstung und Rüstungskontrolle?
Um die weltweit vorhandenen Waffenarsenale zu reduzieren, die Verbreitung von Waffen zu verhindern oder zu erschweren, finden sich immer wieder zwei oder mehrere Staaten zusammen, um in Verträgen, Abkommen oder durch die Gründung von Organisationen ihren Willen zur Abrüstung und zur Kontrolle von Rüstung festzuhalten und zu bekunden.
Während Abrüstung die Reduzierung bis hin zur Abschaffung von militärischen Kapazitäten beschreibt, umfasst Rüstungskontrolle die Überwachung der Anzahl, der Produktion (wie auch Weiterverarbeitung und Waffenentwicklungen), der Aufbewahrung und der Stationierung von Waffen, Ausrüstung und Soldaten.
Vertrauensbildende Maßnahmen sind auch eine Form der Rüstungskontrolle. Damit gemeint ist beispielsweise die gegenseitige Kontrolle von Staaten, die Transparenz schaffen soll, um so einem Rüstungswettlauf und einer möglichen Konflikteskalation entgegen zu wirken.
Je nachdem welche Waffengattung betroffen ist, unterscheidet man zwischen der Rüstungskontrolle und Abrüstung von konventionellen Waffen, von ABC-Waffen (Atom-, Biologischen-, Chemie- sowie Nuklearwaffen) oder auch von Waffen, die den Weltraum betreffen.
Die technische Entwicklung und die Veränderung der weltpolitischen Lage sind allerdings oft so schnell, dass Abrüstungs- oder Rüstungskontrollabkommen veraltete Gegebenheiten abzeichnen und sie dadurch als Regulationsmechanismus oft schwach sind. Es gibt aber auch Rüstungskontrollabkommen, wie bspw. der Kernwaffenteststopp-Vertrag oder die UN Waffenkonvention zum Verbot von Streumunition, die durch die mangelnde Bereitschaft von Staaten noch nicht in geltendes Gesetz umgesetzt werden konnten.