Dieser Kartenlayer stellt die Empfängerländer deutscher Kleinwaffenexportgenehmigungen klassifiziert nach Höhe der Exportgenehmigungssumme in Euro in 5 Klassen für die Jahre 2006–2016 dar.
Klein- und Leichtwaffen werden in Deutschland nicht nur genutzt, sondern auch produziert. Ihr Export wird im deutschen Recht durch das Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt. Im EU Recht wird die Ausfuhr von Kriegsgütern durch den Gemeinsamen Standpunkt der EU2008/944/CFSP kontrolliert. Genehmigungen von Kriegsgütern müssen an alle Mitgliedsstaaten bekannt gegeben werden und sollten in Übereinstimmung mit acht Kriterien erfolgen.
Dass deutsche Kleinwaffen auch in Konfliktgebieten vorkommen hängt mit zweierlei Punkten zusammen: Die Berücksichtigung der acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes ist nicht legal bindend und es existieren Lücken in den bestehenden Regulierungsmechanismen. Was also als „legaler“ Export beginnt, kann auch auf schwarzen oder „grauen“ Märkten enden.