Biowaffenkonvention
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Dieser Kartenlayer stellt die Mitgliedstaaten der Biowaffenkonvention dar.

Das internationale Biowaffenabkommen [genauer Titel: „Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“], verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung von Biowaffen zur militärischen Nutzung. Die Konvention wurde von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen entwickelt, 1971 verabschiedet. Sie trat 1975 in Kraft und kann als Weiterentwicklung des Genfer Protokolls von 1925 verstanden werden, das nur den Einsatz von biologischen Kampfmitteln als Methode der Kriegsführung verbot, während die Biowaffenkonvention auch die Forschung (mit Ausnahme der Defensivforschung, siehe dort), Herstellung und Lagerung biologischer Waffen untersagt.

Alle Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, verpflichten sich darüber hinaus alle Bestände zu zerstören. Jedoch wurden keine Vereinbarungen getroffen, die eine Kontrolle beinhalten. Auch Offenlegungspflichten und Kontrollen konnten bisher nicht durch ein Zusatzprotokoll integriert werden. Bis Juni 2018 gab es 181 Vertragsstaaten.

Quellen


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