Dieser Kartenlayer zeigt die Mitgliedstaaten des Weltraumvertrags.
Der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (kurz Weltraumvertrag, eng. Outer Space Treaty) trat 1967 in Kraft. Deutschland ratifizierte den Vertrag 1971. Mit dem Vertrag wurde der Grundstein für die Weltraumgesetzgebung gelegt. Es wird die ausschließlich zivile Nutzung des Weltraumes und des Mondes geregelt, eine militärische Nutzung oder militärische Übungen sind verboten. Die Besetzung eines Himmelskörpers durch einen einzelnen Staat soll verhindert werden. Kommt es aufgrund der in den Weltraum gebrachten Objekte zu Schäden haftet der entsprechende Staat, jedoch sind solche Fälle bisher eine Ausnahme.